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   VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13   

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VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13 (https://dejure.org/2013,21982)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2013 - 4 K 647/13 (https://dejure.org/2013,21982)
VG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 4 K 647/13 (https://dejure.org/2013,21982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 2 Nr 2 Buchst a WaffG, § 41 Abs 1 S 1 Nr 1 WaffG, § 41 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG, § 41 Abs 2 WaffG, Art 3 Abs 1 GG
    Waffenrecht: Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei dreijähriger Mitgliedschaft in dem Verein "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 A 6.11

    Vereinsverbot; Verbotsgrund; gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Seit dem 19. Dezember 2012 ist das Vereinsverbot gegen die "HNG", nachdem der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht beschritten wurde, rechtskräftig (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2012, -BVerwG 6 A 6.11-, juris).

    Diese Verfügung ist rechtskräftig und mithin unanfechtbar, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2012 die Klage gegen das Vereinsverbot abgewiesen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2012, -6 A 6.11-, juris).

    Sein Zweck und seine Tätigkeit sind vielmehr darauf gerichtet, die bereits einschlägig aktiv gewordenen Täter als Kämpfer für den von ihm propagierten Kampf gegen das demokratische System zu erhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2012, -6 A 6.11-, juris).

    Denn der Verein macht nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Dezember 2012 (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2012, -6 A 6.11-, juris), die das Gericht vorliegend ebenfalls zugrunde legt, die demokratische Staatsform verächtlich.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Allgemein gebietet Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006, BVerfGE 116, 164, 180 m.w.N.).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit ist ein Besitzverbot dann geboten, wenn der fortdauernde Waffenbesitz oder der künftige Besitz eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist (BVerwG, Urteil v. 22.8.2012 - 6 C 30.11, Juris).
  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Als erwerbswillig ist eine Person anzusehen, bei der die durch Tatsachen gerechtfertigte Erwartung im Sinne einer allgemeinen Besorgnis besteht, sie werde im Zeitraum voraussichtlich fortbestehender Unzuverlässigkeit oder fehlender Eignung in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen wollen (OVG Hamburg, Urteil v. 11.01.2011 - 3 Bf 197/09, Juris).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Dementsprechend ist "[b]ei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz [...] nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.10.1991, BVerfGE 84, 348, 359 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall setzt deshalb gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, Beschl. v. 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94

    Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Die Annahme der Unzuverlässigkeit als Regelfall setzt deshalb gerade nicht voraus, dass außer dem Vermutungstatbestand weitere Umstände hinzutreten; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat und weiterhin verhält, ist unerheblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. September 1995 - 1 C 20.94 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 121, Beschl. v. 22. April 1992 - 1 B 61.92 -, GewArch. 1992, 314).
  • VGH Bayern, 10.08.2007 - 21 CS 07.1446
    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Für die Frage der Unzuverlässigkeit im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG kann danach auf die Bestimmung des § 5 WaffG zurückgegriffen werden (vgl. statt vieler OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2008 - 3 So 139/08; VGH München, Beschl. v. 8.6.2012 - 21 Cs 12.790, Juris; Beschl. v. 10.8.2007 - 21 Cs 07.1446, Juris).
  • VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG Hamburg, 10.06.2013 - 4 K 647/13
    Für die Frage der Unzuverlässigkeit im Rahmen des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG kann danach auf die Bestimmung des § 5 WaffG zurückgegriffen werden (vgl. statt vieler OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2008 - 3 So 139/08; VGH München, Beschl. v. 8.6.2012 - 21 Cs 12.790, Juris; Beschl. v. 10.8.2007 - 21 Cs 07.1446, Juris).
  • VG Bremen, 08.08.2014 - 2 K 1002/13

    Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD

    Dabei ist angesichts des differenzierten Kataloges von § 5 WaffG von einem einheitlichen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsbegriff auszugehen (BayVGH, B. v. 22.1.2014, 21 ZB 13.1781, juris; VG Hamburg, Urt. v. 10.6.2013, 4 K 647/13, juris, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21

    Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene

    Insbesondere ist nicht ansatzweise ersichtlich, dass die in § 7 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG aufgestellte Regelvermutung vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG zu beanstanden wäre, vgl. hierzu allgemein auch VG Hamburg, Urteil vom 10. Juni 2013 - 4 K 647/13 -, juris Rn. 36.
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